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   LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2010 - L 28 AS 1455/10 B PKH   

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https://dejure.org/2010,119006
LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2010 - L 28 AS 1455/10 B PKH (https://dejure.org/2010,119006)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.09.2010 - L 28 AS 1455/10 B PKH (https://dejure.org/2010,119006)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. September 2010 - L 28 AS 1455/10 B PKH (https://dejure.org/2010,119006)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.05.2008 - L 6 B 48/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - uneingeschränkte Statthaftigkeit - Beschwerde

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2010 - L 28 AS 1455/10
    Der gegenteiligen Auffassung (vgl. etwa LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.02.2007 - L 25 B 109/07 AS PKH - und neuerdings Beschluss vom 13.05.2009 - L 34 B 2136/08 AS PKH - in juris veröffentlicht) konnte er sich bereits im Hinblick auf die umfangreiche Änderung des § 172 SGG zum 1. April 2008 und unter Berücksichtigung des Gesetzgebungsverfahrens hierzu nicht anschließen (vgl. im Einzelnen unter Aufgabe der bisherigen Rechtssprechung LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 06.05.2008 - L 6 B 48/08 AS; zitiert nach juris Rn. 6 ff.).
  • BSG, 30.07.2008 - B 14 AS 7/08 B

    Berufungsfähigkeit im sozialgerichtlichen Verfahren in Angelegenheiten der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2010 - L 28 AS 1455/10
    Lediglich mit der Behauptung der fiktiven Möglichkeit, auch nach Ablauf des Bewilligungsabschnitts erneut Leistungen gewährt zu bekommen, kann die Beschwerdefähigkeit nicht hergestellt werden, denn diese ist auf das sachlich verfolgbare (materiell mögliche) Prozessziel beschränkt (vgl. für die Berufungsfähigkeit: BSG, Beschluss vom 30.07.2008 - B 14 AS 7/08 B - abrufbar unter juris, Rn. 5).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.05.2009 - L 34 B 2136/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der PKH-Beschwerde gem § 127 Abs 2

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2010 - L 28 AS 1455/10
    Der gegenteiligen Auffassung (vgl. etwa LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.02.2007 - L 25 B 109/07 AS PKH - und neuerdings Beschluss vom 13.05.2009 - L 34 B 2136/08 AS PKH - in juris veröffentlicht) konnte er sich bereits im Hinblick auf die umfangreiche Änderung des § 172 SGG zum 1. April 2008 und unter Berücksichtigung des Gesetzgebungsverfahrens hierzu nicht anschließen (vgl. im Einzelnen unter Aufgabe der bisherigen Rechtssprechung LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 06.05.2008 - L 6 B 48/08 AS; zitiert nach juris Rn. 6 ff.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.06.2008 - L 28 B 919/08

    Zur Statthaftigkeit einer Beschwerde nach Änderung des § 172 SGG; fehlendes

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2010 - L 28 AS 1455/10
    Für die Zeit vor Inkrafttreten der Neuregelung geht der Senat für einstweilige Rechtsschutzverfahren davon aus, dass die Beschwerde gegen die Nichtbewilligung von Prozesskostenhilfe unabhängig von dem Beschwerdewert in der Hauptsache zulässig ist (vgl. für das Klageverfahren: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 02.06.2008 - L 28 B 919/08 AS ER und L 28 B 1059/08 AS PKH - in juris veröffentlicht).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2010 - L 28 AS 1453/10
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2010 - L 28 AS 1455/10
    1) Soweit sich die Beschwerde gegen die Ablehnung des Erlasses der begehrten einstweiligen Anordnung richtet (L 28 AS 1453/10 B ER), ist sie nicht statthaft.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2010 - L 28 AS 1453/10
    2) Soweit sich die Beschwerde der Antragstellerin auf die Ablehnung der Gewährung von Prozesskostenhilfe durch das Sozialgericht Berlin bezieht (L 28 AS 1455/10 B PKH), sieht der Senat diese zwar als statthaft, mangels Rechtsschutzbedürfnisses indes nicht als zulässig an.
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